
Auf Basis eines Betreibervertrags, mit dem sich der Hoheitsträger grundlegende Zugriffs-, Kontroll- und Weisungsrechte sichert, lassen sich weitere vertragliche Regelungen treffen: Die Möglichkeiten reichen von Dienstleistungsverträgen über Kaufverträge bis hin zu Personalüberlassungsverträgen.
Weitere Informationen erfahren Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch.